Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 2022

  1. Teilnahme: Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer anzugeben.
  2. Teilnahmeberechtigte: Teilnahmeberechtigt ab 18 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten leserlich und ordnungsgemäß ausgefüllt haben.
    Ausgenommen hievon sind alle aktiven MusikerInnen der Marktmusikkapelle Raab.
  3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme: Das Gewinnspiel findet im Zeitraum von 30.04.2022 bis 31.12.2022 (12.00 Uhr) statt. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme erfolgt innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten.
    Alle Gewinnlose die zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben wurden, nehmen nicht an der Verlosung teil.
  4. Gewinnermittlung: Aus allen Teilnehmern, die das Gewinnlos vollständig und leserlich ausgefüllt haben und bei einer der Abgabestellen zeitgerecht (Trafik Lindpointner, Tankinsel Bichl& Etzl und bei allen MusikerInnen) abgegeben haben, wird beim Präsentationskonzert der neuen Tracht 2023 der Gewinner/die Gewinnerin gezogen.
  5. Gewinn: Hauptpreis Opel A Kadet, Baujahr 1963, weitere hochwertige Sachpreise wie Roller 50ccm, Feuerschale, Nespresso Kaffeemaschine, Fotobox-Gutschein im Wert von € 320,–. Keine Barablöse möglich.
  6. Anwendbares Recht: Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht
  7. Übermittlung der Gewinne: Die Gewinne werden entweder persönlich beim Präsentationskonzert 2023 übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder die Gewinner werden schriftlich verständigt
  8. Datenschutz: Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet und nach dem Gewinnspiel gelöscht. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass Fotos von ihnen in sozialen Netzwerken und Printmedien veröffentlicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
    Die Marktmusikkapelle Raab haftet nicht für den Verlust oder nicht abgegebene Gewinnlose.
  9. Sonstiges: Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hievon unberührt. Die Marktmusikkapelle Raab übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Gewinne.